Die neue EU-DSGVO tritt morgen (25.5.18) in Kraft!

Am 25.5.18 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Dies bedeutet für alle Institutionen, Firmen und auch Vereine neue Regelungen und  Vorgaben hinsichtlich dem Datenschutz.

Als Sportbund möchten wir Ihnen noch ein paar Hinweise zum Datenschutz im Verein geben. Dabei sollten Sie als Verein insbesondere auf zwei Gebiete achten:

1. Datenschutz im Verein
Der Landessportverband für das Saarland hat einen ausführlichen Artikel zu dem Thema „Datenschutz im Verein“ auf seiner Webseite veröffentlicht, in dem Sie alle notwendigen Informationen und Dokumente finden:
LSVS: Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung im Verein

2. Datenschutz auf Ihrer Webseite
Neben dem Datenschutz im Verein sollten Sie auch den Datenschutz auf Ihrer Webseite beachten.
Dazu müssen Sie eine Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite veröffentlichen, in der aufgeführt wird, wie personenbezogene Daten (inklusive IP-Adressen) verarbeitet werden, und wohin diese Daten bei Verwendung der Webseite übertragen werden.
TIP: Installieren Sie in Ihrem Browser das Plug-In Ghostery und besuchen Sie Ihre Vereinswebseite. Sollten dabei Daten an andere Anbieter übertragen werden, wird Ghostery Ihnen dies mitteilen. Diese Anbieter müssen Sie dann in Ihrer Datenschutzerklärung aufführen!

Ich hoffe, dass wir Ihnen mit diesen Hinweisen noch etwas weiterhelfen konnten.

Thomas Burgemeister
1. Vorsitzender Sportbund St. Ingbert